Immobiliensteuer DE · 2026

Grunderwerbsteuer erklärt

Steuersätze aller 16 Bundesländer, Bemessungsgrundlage, legale Gestaltungsmöglichkeiten — alles zur GrESt kompakt erklärt.

3,5 % bis 6,5 %Alle 16 BundesländerBemessungsgrundlageShare Deal

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Verkehrsteuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in Deutschland anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis erhoben und ist vom Käufer zu entrichten — in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids. Ohne Zahlung der GrESt stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, und ohne diese kann der Käufer nicht im Grundbuch eingetragen werden.

Die GrESt ist Ländersache: Jedes der 16 Bundesländer legt seinen eigenen Steuersatz fest. Seit der Föderalismusreform 2006 haben die Länder dieses Recht intensiv genutzt — die Steuersätze sind seitdem deutlich gestiegen und unterscheiden sich heute erheblich.

Steuersätze aller 16 Bundesländer 2026

BundeslandSteuersatzGrESt bei 400.000 €
Bayern3,5 %14.000 €
Sachsen3,5 %14.000 €
Hamburg5,5 %22.000 €
Bremen5,0 %20.000 €
Hessen6,0 %24.000 €
Baden-Württemberg5,0 %20.000 €
Niedersachsen5,0 %20.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %20.000 €
Saarland6,5 %26.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %20.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €
Berlin6,0 %24.000 €
Brandenburg6,5 %26.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %24.000 €
Thüringen6,5 %26.000 €

Was gehört zur Bemessungsgrundlage?

Die GrESt wird grundsätzlich auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis erhoben. Doch nicht alles, was beim Immobilienkauf bezahlt wird, gehört zur Bemessungsgrundlage — und das eröffnet legale Gestaltungsspielräume.

Gehört zur Bemessungsgrundlage

  • Kaufpreis für Grundstück und Gebäude
  • Übernommene Grundschulden / Hypotheken
  • Wert von Gegenleistungen (z. B. Renten)
  • Kaufpreiserhöhungen nach Vertragsabschluss
  • Kosten für bereits eingebaute Einbauküche

Nicht zur Bemessungsgrundlage

  • Bewegliche Gegenstände (separat ausgewiesen)
  • Außenanlagen (separat bewertet)
  • Maklercourtage
  • Notarkosten und Grundbuchgebühren
  • Inventar (Kühlschrank, Waschmaschine etc.)

Gesamte Kaufnebenkosten im Überblick

Immobilienkauf 400.000 € — NRW (6,5 %)
Grunderwerbsteuer 6,5 %26.000 €
Notarkosten (~1,5 %)~6.000 €
Grundbucheintragung (~0,5 %)~2.000 €
Maklerprovision (3,57 % inkl. MwSt.)~14.280 €
Gesamte Kaufnebenkosten~48.280 € (~12,1 %)
Vergleich Bayern (3,5 %)~36.280 € (~9,1 %)

Legale Gestaltungsmöglichkeiten

Es gibt einige anerkannte Möglichkeiten, die GrESt-Bemessungsgrundlage legal zu reduzieren — nicht zu verwechseln mit Steuerhinterziehung, die bei überhöhten Kaufpreisaufteilungen schnell vorliegt.

Inventarklausel: Bewegliche Gegenstände wie Einbauküche, Gartengeräte oder Außenmöbel können separat im Kaufvertrag ausgewiesen werden. Diese unterliegen nicht der GrESt. Bei einem Wert von 15.000 € spart das bei 6,5 % Steuersatz rund 975 €. Das Finanzamt prüft die Wertansätze — realistische Marktpreise sind entscheidend.

Share Deal: Beim Erwerb von Immobilien über Kapitalgesellschaften kann durch den Kauf von Gesellschaftsanteilen statt der Immobilie direkt die GrESt vermieden werden — wenn weniger als 90 % der Anteile in einem Zeitraum von zehn Jahren übertragen werden. Dieses Modell ist primär für professionelle Investoren ab ca. 1 Mio. € relevant und wurde durch das GrEStModG 2021 deutlich eingeschränkt.

Inventarklausel — Ersparnis bei 6,5 % GrESt
Einbauküche (Marktwert)8.000 €
Gartengeräte / Außenmöbel3.500 €
Sonstige bewegliche Gegenstände3.500 €
Gesamtes separat ausgewiesenes Inventar15.000 €
GrESt-Ersparnis (15.000 € × 6,5 %)975 €

Wann ist die GrESt fällig — und was passiert bei Nichtzahlung?

Das Finanzamt setzt die GrESt nach Eingang der Kaufvertragskopie vom Notar fest — in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen nach Beurkundung. Die Zahlungsfrist beträgt einen Monat ab Bescheiddatum. Erst nach vollständiger Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die der Notar für die Grundbuchumschreibung benötigt.

Ohne diese Bescheinigung bleibt der Käufer nicht im Grundbuch eingetragen — der Verkäufer bleibt rechtlicher Eigentümer. Bei Zahlungsverzug fallen Säumniszuschläge von 1 % pro angefangenem Monat auf den Steuerbetrag an.

Fazit

Die Grunderwerbsteuer ist nach dem Kaufpreis selbst der größte Kostenfaktor beim Immobilienerwerb — und einer der wenigen, die sich je nach Bundesland um fast das Doppelte unterscheiden. Bei einem Kauf in NRW, Brandenburg oder Thüringen zahlen Sie 6,5 % — in Bayern nur 3,5 %. Bei einem 500.000 €-Objekt macht das 15.000 € Unterschied. Wer flexibel in der Wahl des Standorts ist, sollte den GrESt-Satz aktiv in die Kaufentscheidung einbeziehen.

Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer — Käufer oder Verkäufer?
Gesetzlich haften beide Parteien als Gesamtschuldner. In der Praxis trägt jedoch immer der Käufer die GrESt — so ist es im Kaufvertrag üblicherweise vereinbart und so wird es vom Finanzamt de facto gehandhabt. Eine Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer ist vertraglich möglich, aber unüblich.
Fällt GrESt auch bei Schenkungen und Erbschaften an?
Nein — Grundstückserwerbe durch Schenkung oder Erbschaft sind von der GrESt befreit (§ 3 GrEStG). Ebenso sind Übertragungen zwischen Ehepartnern und in gerader Linie (Eltern/Kinder) steuerfrei. Diese Befreiungen machen die vorweggenommene Erbfolge zu einem häufig genutzten Gestaltungsinstrument bei Immobilienvermögen.
Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?
Für Privatpersonen beim Kauf der eigengenutzten Immobilie: Nein. Für Vermieter und Investoren: Ja — die GrESt gehört zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöht die Abschreibungsbasis (AfA-Bemessungsgrundlage). Sie wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben, nicht sofort als Werbungskosten abgezogen.
Was ist der Unterschied zwischen GrESt und Grundsteuer?
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine einmalige Steuer beim Kauf einer Immobilie. Die Grundsteuer ist eine laufende Jahressteuer, die Eigentümer an die Gemeinde zahlen — unabhängig davon, ob die Immobilie gekauft, geerbt oder geschenkt wurde. Beide Steuern sind völlig unabhängig voneinander.
Gibt es eine GrESt-Befreiung für Erstkäufer oder Familien?
Auf Bundesebene gibt es keine allgemeine Befreiung für Erstkäufer. Einzelne Bundesländer haben jedoch Freibetragsmodelle eingeführt oder diskutiert — Bayern hat beispielsweise zeitweise einen Freibetrag für selbstgenutzte Immobilien eingeführt. Der Stand variiert je nach Bundesland und politischer Mehrheit. Es lohnt sich, beim zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater die aktuellen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu erfragen.