Immobiliensteuer DE · 2026

AfA erklärt

Lineare AfA, degressive AfA und §7b Sonder-AfA für Neubauten — wie Vermieter die Gebäudeabschreibung optimal nutzen und tausende Euro Steuern sparen.

Lineare AfA 2 %Degressive AfA 5 %§7b Sonder-AfABemessungsgrundlage

Was ist die AfA bei Immobilien?

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist eine steuerliche Abschreibung, die Vermieter jährlich als Werbungskosten geltend machen können. Sie soll den wirtschaftlichen Wertverlust eines Gebäudes durch Nutzung und Alterung steuerlich abbilden — obwohl Immobilien in der Realität oft im Wert steigen. Das Finanzamt gewährt die Abschreibung dennoch und schafft damit einen nicht-zahlungswirksamen Steuerabzug, der die Steuerlast auf Mieteinnahmen erheblich senkt.

Wichtig: Nur das Gebäude wird abgeschrieben, nicht das Grundstück. Der Grundstücksanteil muss vom Kaufpreis herausgerechnet werden. In deutschen Großstädten kann dieser Anteil 30–50 % betragen, was die AfA-Bemessungsgrundlage entsprechend reduziert.

Die drei AfA-Formen im Überblick

AfA-FormSatzLaufzeitGilt fürStatus 2026
Lineare AfA2 % / Jahr50 JahreAlle Mietwohngebäude ab 1925Aktiv
Lineare AfA (Altbau)2,5 % / Jahr40 JahreGebäude vor 1925Aktiv
Degressive AfA5 % / JahrMax. 33 JahreNeubauten ab 01.10.2023Aktiv
§7b Sonder-AfA5 % / Jahr × 4 Jahre4 Jahre (20 %)Neubau Mietwohnungen (Bedingungen)Verlängert bis 2029

Lineare AfA — der Standard für Vermieter

Die lineare AfA ist die Standardform für Bestandsimmobilien. Der Abschreibungssatz beträgt gleichmäßig 2 % pro Jahr über 50 Jahre. Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes — inklusive anteiliger Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch), aber ohne Grundstücksanteil.

Lineare AfA — Kaufpreis 500.000 €, Baujahr 2005
Kaufpreis gesamt500.000 €
Kaufnebenkosten (GrESt + Notar + Grundbuch)~37.500 €
Gesamte Anschaffungskosten537.500 €
Grundstücksanteil (25 %)−134.375 €
AfA-Bemessungsgrundlage (Gebäude)403.125 €
Jährliche AfA (2 %)8.063 € / Jahr
Steuerersparnis @ 42 % Grenzsteuersatz~3.386 € / Jahr

Degressive AfA — für Neubauten ab Oktober 2023

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die degressive AfA für Wohngebäude wieder eingeführt — für Neubauten, mit deren Bau ab dem 1. Oktober 2023 begonnen wurde oder die nach dem 1. Oktober 2023 angeschafft wurden. Der Satz beträgt 5 % pro Jahr vom jeweils verbleibenden Buchwert (degressiv), nicht vom ursprünglichen Anschaffungswert.

Die degressive AfA erzeugt in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungen und damit eine stärkere Steuerentlastung am Anfang des Investitionszeitraums. Ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist jederzeit möglich — umgekehrt nicht.

Degressive AfA — Neubau 600.000 € (Gebäudeanteil 75 %)
AfA-Bemessungsgrundlage450.000 €
Jahr 1: 5 % × 450.000 €22.500 €
Jahr 2: 5 % × 427.500 €21.375 €
Jahr 5: 5 % × 386.093 €19.305 €
Lineare AfA zum Vergleich (2 %)9.000 € / Jahr
Mehrersparnis Jahr 1 @ 42 %+5.670 € vs. linear

§7b Sonder-AfA — maximale Förderung für Neubauvermietung

Die §7b Sonder-AfA erlaubt zusätzlich zur regulären AfA eine Sonderabschreibung von 5 % pro Jahr über vier Jahre auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten — also insgesamt 20 % in den ersten vier Jahren. Sie gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen:

Voraussetzungen §7b

  • Neubau Wohngebäude (keine Umwidmung)
  • Bauantrag ab 1. September 2018
  • Fertigstellung innerhalb von 4 Jahren nach Bauantrag
  • Anschaffungskosten max. 5.200 €/m² (ab 2027: 4.800 €/m²)
  • Vermietet als Wohnraum (nicht gewerblich)
  • 10 Jahre Mindesthaltedauer

Steuerliche Wirkung §7b

  • Sonder-AfA zusätzlich zur linearen AfA
  • 20 % Abschreibung in Jahren 1–4
  • Hohe Anfangsverluste aus Vermietung
  • Verluste verrechenbar mit anderen Einkünften
  • Ab Jahr 5: reguläre lineare AfA auf Restwert
  • Verlängerung bis Ende 2029 beschlossen
§7b Sonder-AfA — Neubau 500.000 € (Gebäude 75 %)
Gebäudewert (AfA-Basis)375.000 €
Lineare AfA p.a. (2 %)7.500 €
Sonder-AfA p.a. (5 % × 4 Jahre)18.750 €
Gesamt-AfA in Jahren 1–426.250 € / Jahr
Steuerersparnis p.a. @ 42 %~11.025 € / Jahr
Gesamtersparnis über 4 Jahre~44.100 €

Grundstücksanteil richtig bestimmen

Da der Grundstücksanteil nicht abschreibbar ist, lohnt es sich, ihn möglichst präzise zu ermitteln. Das Finanzamt akzeptiert grundsätzlich die Arbeitshilfe zur Aufteilung des Kaufpreises (BMF-Excel-Tool). Alternativ kann ein Gutachter eine individuelle Aufteilung erstellen — besonders sinnvoll in Lagen, wo der Bodenrichtwert niedrig ist und ein größerer Gebäudeanteil steuerlich günstiger wäre.

Fazit

Die AfA ist der wichtigste steuerliche Hebel für Vermieter in Deutschland — eine jährliche nicht-zahlungswirksame Abschreibung, die die Steuerlast auf Mieteinnahmen dauerhaft senkt. Neubauvermietung mit §7b Sonder-AfA kann in den ersten vier Jahren Steuerersparnisse von 40.000–80.000 € erzeugen — vorausgesetzt, die Kostengrenzen und Haltefristen werden eingehalten. Die korrekte Bestimmung des Grundstücksanteils ist dabei genauso wichtig wie die Wahl der AfA-Form. Ein auf Immobilien spezialisierter Steuerberater sollte die Berechnung begleiten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich lineare und degressive AfA kombinieren?
Nein — Sie können nur eine Methode wählen. Der Wechsel von degressiver zu linearer AfA ist jedoch jederzeit zulässig und oft sinnvoll, wenn die lineare AfA höhere Beträge ergibt als die degressive (was nach ca. 20 Jahren der Fall ist). Der umgekehrte Wechsel von linear zu degressiv ist nicht möglich.
Was passiert mit der AfA bei Verkauf der Immobilie?
Im Gegensatz zum US-System gibt es in Deutschland keine direkte "Recapture"-Steuer auf die geltend gemachte AfA. Jedoch erhöht die AfA den steuerlichen Gewinn beim Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren — da der Buchwert durch die AfA sinkt, steigt der rechnerische Veräußerungsgewinn entsprechend. Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist ist der Verkaufsgewinn bei privaten Vermietern vollständig steuerfrei.
Gilt die degressive AfA auch für Bestandsimmobilien?
Nein — die degressive AfA gilt ausschließlich für Neubauten, bei denen der Bauantrag ab dem 1. Oktober 2023 gestellt wurde oder die nach diesem Datum angeschafft wurden. Für Bestandsimmobilien bleibt die lineare AfA von 2 % (bzw. 2,5 % für Gebäude vor 1925) die einzige Option.
Wie wird der Grundstücksanteil steuerlich anerkannt?
Das Bundesfinanzministerium stellt eine kostenlose Excel-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bereit, die Bodenrichtwerte und Gebäudewerte berücksichtigt. Diese Methode wird vom Finanzamt grundsätzlich akzeptiert. Alternativ kann ein unabhängiges Gutachten beauftragt werden — besonders wenn der errechnete Gebäudeanteil höher als der BMF-Wert wäre, was zu einer höheren AfA-Basis führt.
Kann ich die AfA auch für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen?
Die Gebäude-AfA für Mietobjekte und die Abschreibung eines häuslichen Arbeitszimmers sind zwei verschiedene Instrumente. Für ein Arbeitszimmer im selbstgenutzten Eigenheim gelten separate Regelungen (Jahrespauschale oder Einzelnachweis). Die hier beschriebene Gebäude-AfA bezieht sich ausschließlich auf Gebäude oder Gebäudeteile, die zur Erzielung von Vermietungseinkünften genutzt werden.