AfA-Rechner Immobilien
Lineare und degressive AfA nach Baujahr, §7b Sonder-AfA, jährliche Steuerersparnis und vollständiger 50-jähriger Abschreibungsplan — für alle deutschen Vermietungsimmobilien.
Immobiliendaten
Vor 1925: 2,5% (40 Jahre) · Ab 1925: 2,0% (50 Jahre)
Neubauten ab 2023: 3,0% (33 Jahre)
Wechsel zur linearen AfA möglich, wenn linear > degressiv
Kostenlimit: max. 4.000 €/m² Wohnfläche ansetzbar
Voraussetzung: Effizienzhaus 40, Fertigstellung ab 01.01.2023
Soli-Aufschlag = Grenzsteuersatz × Soli-Satz
Effektiver Steuersatz = ESt-Satz × (1 + Soli-Satz)
Lineare AfA: konstanter Betrag · Degressiv: fallend
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Die AfA reduziert Ihre Steuerlast ohne Liquiditätsabfluss. Hier ist was sie ist, welche Methode wann gilt und wo die neuen Regeln ab 2024 den Unterschied machen.
Das Gebäude (nicht das Grundstück) gilt steuerlich als sich abnutzendes Wirtschaftsgut. Dieser fiktive Wertverlust darf jährlich als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden — ohne dass tatsächlich Geld fließt. Bei 42% Grenzsteuersatz spart eine AfA von 9.600 € genau 4.032 € Steuern pro Jahr.
Vor 1925: 2,5% über 40 Jahre. Baujahr 1925–2022: 2,0% über 50 Jahre. Neubau ab 2023: 3,0% über 33 Jahre. Degressiv ab 2024: 5,0% vom jeweiligen Restbuchwert. Der Satz wird automatisch aus dem Baujahr abgeleitet. Der Grundstücksanteil (meist 20–30%) wird vorab abgezogen — er darf nicht abgeschrieben werden.
Für Gebäude mit Baubeginn nach dem 31.12.2023 kann statt der linearen AfA eine degressive AfA von 5% gewählt werden. Der Satz wird jährlich auf den sinkenden Restbuchwert angewendet, was in den ersten Jahren deutlich höhere Abzüge ergibt. Einmal gewählt, ist kein Wechsel zurück zu linear möglich. Vorteil: höhere Steuerersparnis in den frühen, kapitalintensiven Jahren.
Zusätzlich zur regulären AfA können Vermieter von Neubauwohnungen (Baugenehmigung nach 31.08.2018, Fertigstellung bis 31.12.2026) eine Sonder-AfA von 5% p.a. für 4 Jahre geltend machen. Das bedeutet: in den ersten 4 Jahren bis zu 8% AfA pro Jahr (3% linear + 5% §7b). Voraussetzungen: max. 5.200 €/m² Anschaffungskosten, mindestens 10 Jahre Vermietung.
Degressiv ist in den ersten ~14 Jahren günstiger — höhere Abzüge, frühere Steuerersparnis. Ab Jahr 15 überholt die lineare AfA die degressive. Wenn Sie §7b kombinieren möchten, ist linear die bessere Wahl (§7b ist mit degressiv nicht kombinierbar laut aktuellem Rechtsstand). Kurzfristige Halter (unter 10 Jahre): linear. Langfristige Halter: degressiv prüfen.
Je höher der Gebäudeanteil, desto höher die AfA-Basis. In städtischen Lagen beträgt der Grundstücksanteil oft 30–50% — dann sinkt die abschreibbare Basis entsprechend. Ein Sachverständigengutachten kann helfen, einen marktgerechten (und für den Vermieter günstigen) Gebäudewert zu begründen. Das BMF stellt ein Onlinetool zur Kaufpreisaufteilung bereit.