Direkte vs. Indirekte Amortisation
Vergleichen Sie die Steuerersparnis beider Methoden, berechnen Sie den Säule-3a-Vorteil und antizipieren Sie die Auswirkung der Eigenmietwert-Abschaffung 2028. Französische Version
Parameter
Hypothekarrestbetrag = Anfangshypothek − Kumulierte Rückzahlungen
Abziehbare Zinsen = Hypothekarrestbetrag × Hypothekarzinssatz
3a-Kapital Jahresende = 3a-Kapital × (1 + Rendite%) + Beitrag
Konstante Hypothek → abziehbare Zinsen konstant über die gesamte Laufzeit
Steuerersparnis indirekt = (Zinsen + 3a-Beitrag − Eigenmietwert) × GSS
Eigenmietwert ≈ Liegenschaftswert × 3,5% (kantonal verschieden)
Ab 2028: Hypothekarzinsen = nicht mehr abzugsfähig
Ab 2028: Säule 3a = weiterhin abzugsfähig (einziger verbleibender Vorteil)
Kumulierter Vorteil = Σ (Jährlicher Vorteil) über die Analysedauer
Netto-3a-Kapital = 3a-Kapital − Rückzugssteuer (ca. 7–10% je nach Kanton)
Vergleichsanalyse
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Mit vollständigem Leitfaden zu beiden Methoden, Säule 3a und Reform-2028-Analyse.
Herunterladen — CHF 9.99 →Warum indirekt fast immer gewinnt
Die indirekte Amortisation via Säule 3a kombiniert zwei Steuervorteile gleichzeitig. Deshalb empfehlen Schweizer Bankberater sie systematisch. Amortisation erklärt
Die Hypothek sinkt jedes Jahr. Die abzugsfähigen Zinsen nehmen progressiv ab und reduzieren den Steuervorteil mit der Zeit. Ab 2028 sind Zinsen nicht mehr abzugsfähig — die direkte Amortisation bietet dann keinen Steuervorteil mehr.
Die Hypothek bleibt konstant — die abzugsfähigen Zinsen bleiben maximal über die gesamte Laufzeit. Der Säule-3a-Beitrag ist vollständig abzugsfähig. Nach 2028 bleibt die Säule 3a der einzige Steuerabzug. Amortisation erklärt
Der Maximalbeitrag beträgt CHF 7'258/Jahr für Angestellte mit Pensionskasse. Bei einem GSS von 30% ergibt das CHF 2'177/Jahr Steuerersparnis — unabhängig von der Reform 2028. Das aufgebaute Kapital dient zur Rückzahlung der Hypothek.
Am 28. September 2025 stimmten 57,7% der Schweizer für die Abschaffung des Eigenmietwerts. Ab 2028: keine Eigenmietwertbesteuerung mehr, aber Hypothekarzinsen sind nicht mehr abzugsfähig. Nur die Säule 3a bleibt abzugsfähig. Amortisation erklärt
In der Schweiz muss der 2. Hypothekarteil (zwischen 65% und 80% des Liegenschaftswerts) innerhalb von 15 Jahren oder vor der Pensionierung amortisiert werden. Diese gesetzliche Pflicht gilt unabhängig von der gewählten Methode.
Säule-3a-Einzahlungen jetzt maximieren — von beiden Vorteilen vor 2028 profitieren (Zinsen + 3a abzugsfähig) und gleichzeitig Kapital aufbauen, das nach der Reform weiterhin wirksam bleibt. Jedes verpasste Jahr ist ein verlorener Beitrag.